Verein Energiewende informiert
über aktuelle Förderung:
Stand: 02.01.2010
Liebe Interessenten,
da das Thema Förderung immer komplexer wird, verweisen wir ab
sofort für die wesentlichen Fördermöglichkeiten auf die
stets aktuellen und umfangreichen Seiten des Fachinformationszentrums
Karlsruhe:
http://www.energiefoerderung.info
Bayerisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
Kommunale
Energiesparkonzepte
Finanzämter: ( Finanzamt Erding: Steuerliche Informationen für Betreiber einer Fotovoltaikanlage )
Rückzahlung der Mehrwertsteuer bei Solarstromanlagen etc.:
Der Investor ist ohne Gewerbeanmeldung vorsteuerabzugsberechtigt, d.h.
die Mehrwertsteuer des Anlagenpreises wird vom Finanzamt erstattet. Die
Mehrwertsteuer für die Einspeisevergütung muss an das
Finanzamt weitergereicht werden.
solarfoerderung.de
Mindestvergütung
für Strom aus erneuerbaren Energien:
Solarstrom:
28,43 ct/kWh Grundförderung z.B. bei Freiflächenanlagen
39,14 ct/kWh für Anlagen auf Gebäuden oder
Lärmschutzwänden bis 30kWp
37,23 ct/kWh für Anlagen auf Gebäuden oder
Lärmschutzwänden zwischen 30kWp bis 100 kWp
35,23 ct/kWh für
Anlagen auf
Gebäuden oder Lärmschutzwänden zwischen 100 kWp bis 1000 kWp
29,37 ct/kWh für
Anlagen auf
Gebäuden oder Lärmschutzwänden zwischen 1000 kWp
neu ab 2009: Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (nur für Anlagen <30 kW):
• Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz
eingespeist wird, wird zukünftig ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (in
2010: 39,14 ct/kWh) reduzierter Vergütungssatz gezahlt (in 2010: 22,76 ct/kWh).
• Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von
teurem Haushaltsstrom (in 2010 ca. 22 ct/kWh) in gleicher Menge ersetzen,
bleibt dem Anlagenbetreiber ein Bonus (in 2010 ca. 5,62 ct/kWh), der mit
steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst.
Neue gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von Photovoltaikanlagen:
Seit dem 1. Januar 2009 müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen der
Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Nur wenn
Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber
verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten.
Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in
Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden.
Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur
Biomasse zwischen 7,79
und 24,67 Cent/kWh (nachwachsende Rohstoffe+Techn.Bonus+Gülle+KWK+ <150kW)
Wasserkraft:
zwischen 3,54 (bis 150MW, Altanlagenerneuerung) und 12,67 Cent/kWh (bis 500kW, Neuanlage)
Geothermie zwischen 14,5 und 20
Cent/kWh
Windkraft an Land zwischen 5,02
und 10,2
Cent/kWh
Näheres finden Sie hier:
EEG
