Verein Energiewende informiert über aktuelle Förderung:

Stand: 02.01.2010

Liebe Interessenten,
da das Thema Förderung immer komplexer wird, verweisen wir ab sofort für die wesentlichen Fördermöglichkeiten auf die stets aktuellen und umfangreichen Seiten des Fachinformationszentrums Karlsruhe:


http://www.energiefoerderung.info


Bayerisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie

CO2-Minderungsprogramm für kommunale Liegenschaften

Kommunale Energiesparkonzepte


Finanzämter: ( Finanzamt Erding: Steuerliche Informationen für Betreiber einer Fotovoltaikanlage )
Rückzahlung der Mehrwertsteuer bei Solarstromanlagen etc.: Der Investor ist ohne Gewerbeanmeldung vorsteuerabzugsberechtigt, d.h. die Mehrwertsteuer des Anlagenpreises wird vom Finanzamt erstattet. Die Mehrwertsteuer für die Einspeisevergütung muss an das Finanzamt weitergereicht werden.


solarfoerderung.de


Mindestvergütung für Strom aus erneuerbaren Energien:

Solarstrom:
28,43 ct/kWh Grundförderung z.B. bei Freiflächenanlagen
39,14 ct/kWh für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden bis 30kWp
37,23 ct/kWh für Anlagen
auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden zwischen 30kWp bis 100 kWp
35,23 ct/kWh für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden zwischen 100 kWp bis 1000 kWp
29,37 ct/kWh für Anlagen auf Gebäuden oder Lärmschutzwänden zwischen 1000 kWp

neu ab 2009: Bonus für selbst genutzten Photovoltaikstrom (nur für Anlagen <30 kW):
• Für die Menge an PV-Strom, die im eigenen Haus verbraucht und nicht ins Netz
eingespeist wird, wird zukünftig ein gegenüber dem normalen Einspeisetarif (in
2010: 39,14 ct/kWh) reduzierter Vergütungssatz gezahlt (in 2010: 22,76 ct/kWh).
• Da die selbst genutzten Kilowattstunden vom eigenen Dach den Bezug von
teurem Haushaltsstrom (in 2010 ca. 22 ct/kWh) in gleicher Menge ersetzen,
bleibt dem Anlagenbetreiber ein Bonus (in 2010 ca. 5,62 ct/kWh), der mit
steigenden Preisen für konventionellen Strom weiter wächst.

Neue gesetzliche Verpflichtung für Betreiber von Photovoltaikanlagen:

Seit dem 1. Januar 2009 müssen Betreiber von Photovoltaikanlagen der Bundesnetzagentur Standort und Leistung ihrer Anlage melden. Nur wenn Betreiber ihre Anlage angezeigt haben, ist der jeweilige Netzbetreiber verpflichtet, den erzeugten Strom auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu vergüten.
Anlagen, die bereits vor diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden, sind nicht zu melden.

Meldung von Photovoltaikanlagen an die Bundesnetzagentur


Biomasse zwischen 7,79 und 24,67 Cent/kWh (nachwachsende Rohstoffe+Techn.Bonus+Gülle+KWK+ <150kW)
Wasserkraft: zwischen 3,54 (bis 150MW, Altanlagenerneuerung) und 12,67 Cent/kWh (bis 500kW, Neuanlage)
Geothermie zwischen 14,5 und 20 Cent/kWh
Windkraft an Land zwischen 5,02 und 10,2 Cent/kWh

Näheres finden Sie hier: EEG
                           und hier: EEG-Vergütungen

Falls Sie Probleme mit Ihrem Netzbetreiber haben: Clearingstelle-EEG